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§ 23'''
99
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[ ... ir]gendwo/[ ... ir]gendwann mit dem Heer zu einem Feld[zug ... ]
101
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aus der Sklaverei [... ] Hee[r ... ]
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[ … ] soll niemand ergreifen.
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Wenn [ihr] aber böse W[orte (...) hört],
105
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sollt ihr [ ... ] [nic]ht verbergen;
106
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[ihr sollt] ih[n ergreifen]
107
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[(und) sollt mir ihn geben].
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